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PPWR kompakt erklärt für den Einkauf

PPWR kommt – was auf Ihren Einkauf ab August 2026 konkret zukommt
Andreas Schmidtke Dienstag, 1. Juli 2025 von Andreas Schmidtke

PPWR kommt

was auf Ihren Einkauf ab August 2026 konkret zukommt

Warum sich jetzt alle mit „PPWR“ beschäftigen sollten

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation) wurde Anfang 2025 veröffentlicht – mit dem Ziel, das Verpackungsaufkommen in Europa drastisch zu senken und den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.

Was bedeutet das für den Einkauf? Ab 12. August 2026 gelten für viele Unternehmen neue, europaweit einheitliche Pflichten. Und zwar unabhängig davon, ob Sie Verpackungen selbst produzieren, importieren oder nur als Händler nutzen .

Der aktuelle Stand – kompakt zusammengefasst
• Verabschiedung: Dezember 2024
• Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Januar 2025
• Inkrafttreten: Februar 2025
• Anwendungspflicht: Ab 12. August 2026 für fast alle Verpackungsarten

Das betrifft Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen, inklusive B2B und Gefahrgut. Die Verordnung gilt direkt, ohne nationale Umsetzung – das heißt: keine Ausreden.


Was ändert sich konkret? Die 5 wichtigsten Punkte für den Einkauf

Pflichten je nach Rolle – kennen Sie Ihre?

In der PPWR werden Rollen exakt unterschieden – mit jeweils eigenen Pflichten:
• Erzeuger = Wer die Verpackung herstellt oder herstellen lässt
• Hersteller = Wer die (verpackte) Ware erstmalig in der EU in Verkehr bringt
• Händler = Wer Produkte (weiter-)vertreibt

Viele Unternehmen erfüllen mehrere Rollen gleichzeitig – und tragen entsprechend mehr Verantwortung .

Tipp: Starten Sie intern mit einem Rollen-Check.

Konkrete Ziele mit klaren Zeitachsen

Jahr

Verpackungsabfall pro Kopf

Recyclingfähigkeit

Mehrwegquote Getränke

2030

- 5%

≥ 70 %

≥ 20 %

2035

- 10%

Industriell recycelbar

≥ 30 %

2040

- 15%

Quasi 100 %

≥ 40 %

Neue Kennzeichnungspflichten kommen ab 2028

Ab 2028 müssen Verpackungen QR-Codes mit Materialinformationen tragen – ab 2029 dann auch Angaben zur Wiederverwendbarkeit und den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren .

Achtung: Diese Pflichten wirken sich direkt auf Lieferantengespräche, Ausschreibungen und Verpackungsspezifikationen aus.

Pfand- und Rücknahmesysteme werden Pflicht

Ab 2029 müssen Mitgliedsstaaten Pfandsysteme für PET-Flaschen und Getränkedosen mit 90 % Rücklaufquote einführen . Für den Einkauf bedeutet das: Vertragspartner & Systeme rechtzeitig evaluieren, um Mehrkosten und Lieferengpässe zu vermeiden.

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird verschärft

Was heute durch die Zentrale Stelle in Deutschland geregelt wird, wird künftig europaweit einheitlich.

Dabei kommen:
• ökomodulierte Gebühren
• EU-weite Registrierungspflichten
• mehr Transparenz bei Materialdaten

Fazit: Ohne belastbare Daten zu Materialmix & Mengen wird die Kalkulation zur Wundertüte.

Mein Rat für Ihre nächsten Schritte

  1. Machen Sie eine Rollenklärung: Importeur, Erzeuger, Händler?

  2. Stellen Sie frühzeitig auf Monomaterial um

  3. Aktualisieren Sie Ihre Spezifikationen: Materialien, Rezyklatanteile, Leerraumquoten

  4. Binden Sie Verpackungsberater aktiv ein

  5. Legen Sie Ihr EPR-Budget für 2026 jetzt fest

Mein Angebot: kostenfreier Quick-Check

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✔️ Klarheit über Ihre Rolle
✔️ Konkrete To-dos
✔️ Einschätzung zu Einsparpotenzialen und Risiken

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