PPWR kompakt erklärt für den Einkauf


PPWR kommt
was auf Ihren Einkauf ab August 2026 konkret zukommt
Warum sich jetzt alle mit „PPWR“ beschäftigen sollten
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation) wurde Anfang 2025 veröffentlicht – mit dem Ziel, das Verpackungsaufkommen in Europa drastisch zu senken und den Übergang zu einer echten Kreislaufwirtschaft zu beschleunigen.
Was bedeutet das für den Einkauf? Ab 12. August 2026 gelten für viele Unternehmen neue, europaweit einheitliche Pflichten. Und zwar unabhängig davon, ob Sie Verpackungen selbst produzieren, importieren oder nur als Händler nutzen .
Der aktuelle Stand – kompakt zusammengefasst
• Verabschiedung: Dezember 2024
• Veröffentlichung im EU-Amtsblatt: Januar 2025
• Inkrafttreten: Februar 2025
• Anwendungspflicht: Ab 12. August 2026 für fast alle Verpackungsarten
Das betrifft Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen, inklusive B2B und Gefahrgut. Die Verordnung gilt direkt, ohne nationale Umsetzung – das heißt: keine Ausreden.
Pflichten je nach Rolle – kennen Sie Ihre?
In der PPWR werden Rollen exakt unterschieden – mit jeweils eigenen Pflichten:
• Erzeuger = Wer die Verpackung herstellt oder herstellen lässt
• Hersteller = Wer die (verpackte) Ware erstmalig in der EU in Verkehr bringt
• Händler = Wer Produkte (weiter-)vertreibt
Viele Unternehmen erfüllen mehrere Rollen gleichzeitig – und tragen entsprechend mehr Verantwortung .
Tipp: Starten Sie intern mit einem Rollen-Check.
Konkrete Ziele mit klaren Zeitachsen
Jahr | Verpackungsabfall pro Kopf | Recyclingfähigkeit | Mehrwegquote Getränke |
2030 | - 5% | ≥ 70 % | ≥ 20 % |
2035 | - 10% | Industriell recycelbar | ≥ 30 % |
2040 | - 15% | Quasi 100 % | ≥ 40 % |
Neue Kennzeichnungspflichten kommen ab 2028
Ab 2028 müssen Verpackungen QR-Codes mit Materialinformationen tragen – ab 2029 dann auch Angaben zur Wiederverwendbarkeit und den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren .
Achtung: Diese Pflichten wirken sich direkt auf Lieferantengespräche, Ausschreibungen und Verpackungsspezifikationen aus.
Pfand- und Rücknahmesysteme werden Pflicht
Ab 2029 müssen Mitgliedsstaaten Pfandsysteme für PET-Flaschen und Getränkedosen mit 90 % Rücklaufquote einführen . Für den Einkauf bedeutet das: Vertragspartner & Systeme rechtzeitig evaluieren, um Mehrkosten und Lieferengpässe zu vermeiden.
Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) wird verschärft
Was heute durch die Zentrale Stelle in Deutschland geregelt wird, wird künftig europaweit einheitlich.
Dabei kommen:
• ökomodulierte Gebühren
• EU-weite Registrierungspflichten
• mehr Transparenz bei Materialdaten
Fazit: Ohne belastbare Daten zu Materialmix & Mengen wird die Kalkulation zur Wundertüte.
Mein Rat für Ihre nächsten Schritte
Machen Sie eine Rollenklärung: Importeur, Erzeuger, Händler?
Stellen Sie frühzeitig auf Monomaterial um
Aktualisieren Sie Ihre Spezifikationen: Materialien, Rezyklatanteile, Leerraumquoten
Binden Sie Verpackungsberater aktiv ein
Legen Sie Ihr EPR-Budget für 2026 jetzt fest
Mein Angebot: kostenfreier Quick-Check
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✔️ Klarheit über Ihre Rolle
✔️ Konkrete To-dos
✔️ Einschätzung zu Einsparpotenzialen und Risiken
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